Es ist zwar schon einige Jahre her, dass das Kassationsgericht am 16. Oktober 2013 als oberste Instanz in Frankreich das Urteil der Vorinstanz bestätigte und damit rechtskräftig machte: Scientology wurde wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt, dabei zwei Scientology-Einrichtungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 600.000 Euro, sowie mehrerer Scientology-Funktionäre zu Geld- und Bewährungsstrafen.

Scientology versuchte danach noch einen Einspruch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erwirken, der aber abgelehnt wurde.

Damit ist eine Judikatur in Europa bzw. der EU gegen Scientology gegeben.

Eigentlich.

Dass kaum etwas daraus bzw. damit gemacht wird, ist eine andere Frage.

Aber unabhängig davon ist dieses Urteil ein Leuchtturm und man kann – nun sogar höchstgerichtlich bestätigt – von einer bandenmäßig organisierten Betrügerbande sprechen, wenn man dies über Scientology tut.

Hier ein Artikel des Verfassungsschutzes, einer der Süddeutschen Zeitung und ein weiterer von Die Presse

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